Der Baatz - Furchtlos im Abgrund

1

Vereinsexorzismus

1.1

Motivation

Um dem immer wieder drohenden Schreckgespenst einer unmotivierten Vereinsgründung entgegenzuwirken, hat sich die Baatz Redaktion entschlossen einen textuellen Exorzismus durchzuführen, um nicht - wie Millionen andere Deutsche - in veräucherten Hinterzimmern bei Weizenbier über zwiebacktrockenen Vereinsstatuten brüten zu müssen.

1.2

Einstimmung

Dazu folgt zur Einstimmung erst einmal ein kleiner geschichtlicher Abriss: Im 12. Jahrhundert gab es einen Herrn Namens Lambert la Beghe (eine Frühform von der Art eines archaischen Herrn Wipplinger) der gründete eine Vereinigung. Diese nannten sich Beginen und übten Wohlfahrtspflege aus. Diese jungfräulichen Damen und Witwen (ich weiß das Klientel hat sich zwischenzeitlich ein wenig geändert) lebten und arbeiteten nach Ordensregeln, taten aber einen Teufel sich der Amtskirche durch ein Ordensgelübde zu unterwerfen.

Analog zu dieser Geschichte ist der Verbindungsfaden zur Gegenwart folgender: Die CaveSeekers halten sich auch an die ungeschriebenen Gesetzmäßigkeiten der Höhlenforschung, nutzen aber Ihren individuellen Gestaltungsspielraum, welcher nicht durch gesetzlichen Korinthenkack degeneriert wird. Dies sollte und darf sich nicht änderen, da viele eben explizit aus diesem Grund dieser Vereinigung von Siegern angeschlossen haben.

1.3

Die dreißigtausend Verordungen

Wer jetzt als Gegenargument anzubringen versucht, dass sich mit einer Vereinsgründung Geld machen ließe, oder eine Steuerschuld mindern, dem sei eine Beratung bei meiner besseren Hälfte Conny empfohlen, der es als Steuerfachfrau sicher Spaß bereitet, jemanden im Dschungel von 30 000 Verordnungen, Richtlinien und Satzungen zum Thema Steuerrecht die Leviten zu lesen.

1.4

Haftung und das Spastikerzentrum

Willigen Übungsleitern, welche das Spastikerzentrum oder die Altenwohnheimgruppe durchs Angerloch zerren wollen, sei der § 31 BGB wärmestens empfohlen. "Haftung des Vereins für Organe": Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.

1.5

Klartext

Bei Unfall zahlt und haftet der Vereinsvorstand und dessen Stellvertreter. Da kann dann das Einfamilienhäuschen rasch zum Gartenhäuschen werden, wenn im Extremfall die Finger zum Offenbarungseid gespreizt werden und der Kuckuck auf den letzten Helm geklebt wird.

So, man hofft, der Teufel ist jetzt ausgetrieben. Genießt euer wildes ungezügeltes exzessives Dasein als gefürchtete Underdogs, und macht einen weiten Bogen um das Wörtchen "Verein". Steht es doch als synonm für deutsche Spiessbürgerlichkeit. Um zum Abschluß noch ein weises Wort von Laotse: Wer alles will hat am Ende gar nichts.

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