1 | Vereinsexorzismus |
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1.1 | Motivation |
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Um dem immer wieder drohenden Schreckgespenst einer unmotivierten Vereinsgründung
entgegenzuwirken, hat sich die Baatz Redaktion entschlossen einen textuellen Exorzismus durchzuführen, um nicht -
wie Millionen andere Deutsche - in veräucherten Hinterzimmern bei Weizenbier über zwiebacktrockenen Vereinsstatuten
brüten zu müssen.
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1.2 | Einstimmung |
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Dazu folgt zur Einstimmung erst einmal ein kleiner geschichtlicher Abriss: Im 12. Jahrhundert gab es einen Herrn
Namens Lambert la Beghe (eine Frühform von der Art eines archaischen Herrn Wipplinger) der gründete eine
Vereinigung. Diese nannten sich Beginen und übten Wohlfahrtspflege aus. Diese jungfräulichen
Damen und Witwen (ich weiß das Klientel hat sich zwischenzeitlich ein wenig geändert) lebten und
arbeiteten nach Ordensregeln, taten aber einen Teufel sich der Amtskirche durch ein Ordensgelübde zu unterwerfen.
Analog zu dieser Geschichte ist der Verbindungsfaden zur Gegenwart folgender: Die CaveSeekers halten sich auch
an die ungeschriebenen Gesetzmäßigkeiten der Höhlenforschung, nutzen aber Ihren individuellen Gestaltungsspielraum,
welcher nicht durch gesetzlichen Korinthenkack degeneriert wird. Dies sollte und darf sich nicht änderen, da
viele eben explizit aus diesem Grund dieser Vereinigung von Siegern angeschlossen haben.
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1.3 | Die dreißigtausend Verordungen |
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Wer jetzt als Gegenargument anzubringen versucht, dass sich mit einer Vereinsgründung Geld machen ließe, oder eine
Steuerschuld mindern, dem sei eine Beratung bei meiner besseren Hälfte Conny empfohlen, der es als Steuerfachfrau
sicher Spaß bereitet, jemanden im Dschungel von 30 000 Verordnungen, Richtlinien und Satzungen zum Thema Steuerrecht
die Leviten zu lesen.
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1.4 | Haftung und das Spastikerzentrum |
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Willigen Übungsleitern, welche das Spastikerzentrum oder die Altenwohnheimgruppe durchs Angerloch zerren wollen, sei
der § 31 BGB wärmestens empfohlen. "Haftung des Vereins für Organe": Der Verein ist für den Schaden verantwortlich,
den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in
Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten
zufügt.
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1.5 | Klartext |
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Bei Unfall zahlt und haftet der Vereinsvorstand und dessen Stellvertreter. Da kann dann das Einfamilienhäuschen rasch
zum Gartenhäuschen werden, wenn im Extremfall die Finger zum Offenbarungseid gespreizt werden und der Kuckuck auf den
letzten Helm geklebt wird.
So, man hofft, der Teufel ist jetzt ausgetrieben. Genießt euer wildes ungezügeltes exzessives Dasein als gefürchtete
Underdogs, und macht einen weiten Bogen um das Wörtchen "Verein". Steht es doch als synonm für deutsche
Spiessbürgerlichkeit. Um zum Abschluß noch ein weises Wort von Laotse:
Wer alles will hat am Ende gar nichts.
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