Ungewisses Koordinatensystem. Wenns mit WGS84 nicht klappt, dann ist es meißt ED50.
Typ:
Künstliche Hohlräume
Länge:
300 m
Bewertung:
50
Anspruch:
3
Höhlenbuch:
keines
Material:
wenigstens zwei 40m Seile
Getier:
Frösche
Verschlossen:
nie
Gesamtzeit:
10:00 Stunden
Bekrochen durch:
Spektakuläres:
Missionen:
Beschreibung:
Bei ansprechenden Temperaturen eignet sich das Gebiet für einen abenteuerlustigen Familienausfug. Für die interessanteren Teile ist eine hohe Lebensversicherung
für Schwiegermütter Voraussetzung. Alle anderen benötigen Trittsicherheit und Erfahrung im Umgang mit dem Seil.
Die unterste Etage ist direkt neben einem gut besuchtem Fahr- und Wanderweg einfach zu erreichen. Dort fließt ein lieblich Bächlein, welches einer Quelle entspringt.
Es gibt weitere Eingänge, wenn man oberhalb der Abraumhalden sucht. Diese oberen Etagen sind teilweise nur
durch Abseilen zu erreichen. Harte alte Männer wünschen sich für die Zugänge der oberen Etagen Sicherung.
In der mittleren Etage sind zwei Schächte. Diese führen zur unteren Etage.
Wenn man sich von oben abseilt, die drei Bohrhaken links neben dem Schacht stammen aus dem Jahre 1967,
ist zunächst nach etwa 36m Schluss. Dann geht ein teilweise verstürzter Horizontalgang über Ecken weiter, der dann zu einem zweiten Schacht führt.
Dieser mündet schließlich nach 32m am Ende des untersten Stollen bei der kleinen Quelle.
Es besteht die Möglichkeit kleine Kinder zu erschrecken, indem man herumlärmt.
Einen dritten Schacht findet man oberhalb als Zugang zur dritten Etage. Im unteren Bereich ist dieser Schacht zum Bergwerk versturzgefährdet.
Es besteht auch die Möglichkeit über die Felswand von außen in die dritte Etage zu seilen.
Die vorgefunden Sicherungen sind allesamt in Fäulnis übergegangen oder locker. Dieses System ist technisch das schwierigste,
einige Kletterstellen warten in den Stollen auf den Befahrer.
Ein Durchstieg zu den beiden tieferliegenden Systemen besteht nicht.
HINWEIS: Es ist STRENGSTENS UNTERSAGT die Stollen zu betreten. Dies ist nach Bundesberggesetz (http://bundesrecht.juris.de/bbergg/index.html) verboten.