[CAVEMAN] [20.11.2012 - 12:54:50] [KEINE BBE] [424 X GELESEN]
>Hallo, Versteh ich das richtig, das es dem entsprechen NICHT verboten ist Stollen o.ä von April - September aufzusuchen??
Das Bundesberggesetz verbietet generell das Betreten von bergbaulichen Anlagen durch Unbefugte. Ob in Betrieb oder Stillgelegt. Ob im Hochsommer oder im tiefsten Winter. Hinzu kommt noch das jeweilige Interesse des Grundeigentümers, welcher ein Betreten der Anlagen wohl auch nicht duldet. Ausser man kennt ihn.