CaveSeekers Forum | Dunkle Anarchie
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Paragraph 39[WIPPLINGER] [20.09.2010 - 20:56:39]
[KEINE BBE] [606 X GELESEN]
Auszug aus dem Bundesnaturschutzgesetz:

(6) Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen; dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche.

Link: [ http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/39.html ]