CaveSeekers Forum | Dunkle Anarchie
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Rechtliches?[HERZOGIKZORN] [25.05.2010 - 17:44:40]
[KEINE BBE] [465 X GELESEN]
>Mal rein interessehalber diverse Rechtsfragen:
>
>Wie ist das mit Grabungen
>- an der Oberfläche zur Lochsuche
>- im Loch für Fortsetzungen?
>
>Wem "gehört" eine Höhle? zB wenn der Eingang auf Privat-Grund liegt, aber der Rest nicht? Oder umgekehrt?

So viel ich weiß:
Die Höhle gehört prinzipiell dem, auf dessen Grund der Eingang ist, dass sie unten noch durch 5 Grundstücke läuft interessiert normal nicht. Offizielle Grabungen sind mit dem Besitzer abzusprechen, dies kann der Bauer oder die Gemeinde oder im schlimmsten Fall die untere Naturschutzbehörde sein. In Franken oder Altmühltal ist fast alles "Naturpark", deswegen wohl mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen innen und außerhalb. Hier beißt man grundsätzlich IMMER auf Granit, egal was man vorzubringen hat. Auch die größten Höhlen hier, die immer als so gutes Beispiel für die tolle Zusammenarbeit zwischen Forschern und Behörden beworben werden, basieren schlicht auf dauerhaften Raubgrabungen. Gibt Beispiele in Franken da mussten die Forscher das Loch wieder zukippen. Im Allgemeinen gilt leider: Erst graben dann bei Erfolg fragen.
Allzu viel kann einem wohl außer massig Ärger nicht passieren, wenn man (nicht vorsätzlich) den Spaten im Naturschutzgebiet schwingt, ists glaub ich noch eine Ordnungswidrigkeit (wie wenn man auf den Stadtplatz brunzt).
Gruß Jochen
Zuletzt geändert: 25.05.2010 - 17:50:01