HÖHLENBUCH
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Höhlenbuch | leicht zu finden, leicht zu beschreiben
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Andreas Nickel, Nürnberg, Bayern, 20.03.2008, 12:19:56
 

Bin das letzte mal ganz traurig am IQ - Test gescheitert, habe wohl kein Mathe studiert und daher konnte ich auch die Aufgabe, irgendwelche Kugeln von unten nach oben zu ordnen nicht lösen. Was soll denn der Schwachsinn? Kommen jatzt da auch Quizfragen oder was?

EPOST:ANDINIC@WEB.DE / HEIMSEITE:WWW.CAVESEEKERS.COM

Bildleser, 20.03.2008:

Hart aber gerecht!

Wipplinger, 20.03.2008:

Ich möchte diese Quizfrage an alle weiterleiten! Warum gibt es wohl die Kugeln?

Caveman, 20.03.2008:

Um sich selbst zu erschießen!?

Wipplinger, 20.03.2008:

Qualifizierte Bemerkung. Faszinierend.

J. W. Jööte, 20.03.2008:

Er lasse sich dringlichst im Gebrauch der Kommata unterweisen, ehe er die geneigten Leser weiter langweilt.

McFried, 27.03.2008:

http://www.internalscripts.de/artikel/forenspam/

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Buschmann, Nürnberg, Bayern, 19.03.2008, 20:08:59
 

Eröffnen die Caveseekers nun auch eine Filiale in Deutschland (also außerhalb Bayerns) oder wie ist es zu erklären, daß die Adresse caveseekers.de auch vergeben wurde?

EPOST:BUSCHMANN@BUSCHLAND.INV / HEIMSEITE:WWW.CAVESEEKERS.COM

E. Steinbach, 20.03.2008:

Bayern war nie ein Teil Deutschlands, schon deswegen nicht, weil dort niemals polnisch gesprochen wurde.

Matthias Mansfeld, 22.03.2008:

...abgesehen davon, daß diese de-Domain schon seit Ewigkeiten irgendwem, nur nicht den Caveseekers gehört (hätten sie wohl gerne)......

Wipplinger, 23.03.2008:

Sorry, aber .de Domains sind bei weitem zu provinziell für uns. Die überlassen wir gerne der Unterschicht.

Matthias Mansfeld, 22.04.2008:

Außerdem sind die Caveseekers mit Hauptsitz in Mittelfranken sowieso, wenn auch nicht in Deutschland, so doch eindeutig außerhalb Bayerns...
<duck und weg>

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Wipplinger, Nürnberg, Bayern, 14.02.2008, 12:03:50
 

Gestern war Premiere des höhlenkundlichen Aufklärungsfilmes 'John Rambo'. Sehr ansprechend. In einer Szene sitzen allerhand Aufständische in einem typisch thailändischen Höhleneingang. In einer weiteren sitzen keine Aufständischen in dem selben typisch thailändischen Höhleneingang. Kurz vorher läuft John Rambo vor einer langezogenen Unhöhle vorbei. Schade, dass ca. 4 Minuten herausgeschnitten wurden. Vermutlich kann man im Rest der Welt noch weitere Höhlen im Film bewundern. Rambo 4 ist ein muss für jeden echten Höhlenfreund!

EPOST:NETZMEISTER@CAVESEEKERS.COM / HEIMSEITE:WWW.CAVESEEKERS.COM

Olli Wolfram, 14.02.2008:

Kann ich nur bestätigen! Man muss aber Prosecco dazu trinken!

Eiswolfi, 14.02.2008:

Die Söldnertruppe erinnerte mich stark an die CaveSeekers. Ein Haufen Elend, nahezu in der Mission gescheitert, nur aus der Hoffnung heraus über sich hinauswachsend. Herrlich! Ich meine Herrn Arendt als Darsteller erkannt zu haben.

Der es wissen muß, 20.02.2008:

Ein Caveseeker badet nicht.

Sprecher, 20.02.2008:

Und ob. Zwar sehr selten, aber ab und an dann doch.

cateyes, 22.02.2008:

Klar.. mind. zweimal im Jahr gehts in ne aktive Wasserhöhle.

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TV Tipps, München, Bayern, 11.02.2008, 16:29:02
 

Mo. 11.02.08 / 23:00-23:45 h:min
Die Höhlenforscher vom Altmühltal

Di. 12.02.08 / 23:00-23:45 h:min
Hölloch - Eine Seilfahrt in die Unterwelt

Mi. 13.02.08 / 23:00-23:45 h:min
Der Untersberg - Das sagenhafte Höhlenreich

Do. 14.02.08 / 23:00-23:45 h:min
Die Münchner Unterwelt

Fr. 15.02.08 / 23:00-23:45 h:min
Im Keller der Hauptstadt

EPOST:EISWOLFI@WEB.DE / HEIMSEITE:WWW.CAVESEEKERS.COM

Oliver Wolfram, 11.02.2008:

Auf welchem Programm? Hab in der Fernsehzeitschrift nix gefunden!

TV Tipps, 11.02.2008:

BR Alpha: http://www.br-online.de/programme/br_alpha/

Pumuckl, 15.02.2008:

Die Doku über die Münchenr "Unterwelt" war eher enttäuschend für an echten Höhlenkriecher: Es ging sicherlich die Hälfte der Zeit für Portraits der "Kanaler" drauf, und demzufolge wenig spektakuläres aus dem Kanal.
Aber die Weisheit dass der Knoblauch ganz gesund ist hat sicher jeder verinnerlicht.

cateyes, 20.02.2008:

Also die Hölloch-Doku war recht lustig. Den Frisuren und Farben nach entstammt das Bildmaterial einer Zeit, von der heute jeder noch lebende Zeitzeuge jegliche Beteiligung vehement abstreitet.
Das Benzinaggregat mit angebauter Abgasverbrennungsanlage war ein echter Hit. Das schreit geradezu nach einem Nachbau. Und ich weiß jetzt, dass der echte HöFo nach einem anstrengenden Schluf erstmal eine reinquarzt.
Mein größter Respekt gilt allerdings dem (einzelnen!) Höhlentaucher. Mit dem vorsinnflutlichen Krempel würde ich nichtmal in meiner Badewanne nach dem Stöpsel tauchen.

Der es wissen muß, 20.02.2008:

Ein Caveseeker badet nicht.

Caveman, 20.02.2008:

Es sei denn, schweres Gepäck zwingt ihn zum baden.

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jomito, Stuttgart, BW, 08.02.2008, 10:07:26
 

KGM rules, arme caveseekers Ihr werdet immer vereinslastiger

EPOST:JMOHR@GMX.DE

Wipplinger, 08.02.2008:

ja scheisse - genau das hat so nicht ankommen sollen.

daher hier die richtigstellung: man hat uns gebeten, weder text noch bilder zum loch auszustellen. abgesehen davon, dass keine bilder gemacht wurden (rückgradlosigkeit #1) , wurde, was den zustand der Höhle betrifft, im text auch noch hemmungslos übertrieben (rückgradlosigkeit #2) und dann der text auch noch nachträglich wieder entfernt (rückgradlosigkeit #3). das ist aber alles nichts im vergleich dazu, überhaupt in das loch, in welchem man nicht fotografieren darf, einzufahren. (rückgradlosigkeit #4). bin bestürzt.

und bevor wieder jemand weint: dies ist meine persönliche meinung, und die hat - ausser mir - niemanden zu intressieren. wichtig ist, dass ich nur an rückgradlosigkeit #3 mitgewirkt habe - aber mit erheblichem wiederstand.

Eiswolfi, 08.02.2008:

Bei der Unkenntlichmachung des ursprünglichen Textes handelte sich um einen Akt der Diplomatie, aus Respekt gegenüber den Wertevorstellungen der Gastgeber. Vorstellungen, die wir selbst nicht teilen.
Die Bitte persönliche Erfahrungen nicht mitzuteilen, berührt möglicherweise § 5 GG hier verkürzt:
"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (?)
Eine Zensur findet nicht statt."
Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit sind bei wichtigen Gründen möglich, z.B. bei Beleidigung oder Verleumdung, bei als geheim klassifizierter Informationen, Verletzungen der Sittlichkeit, im Interesse der
öffentlichen Sicherheit und sicher noch einiger anderer Gründe.
Niemand konnte erklären, welche Fakten nun so schwerwiegend sind, dass der Befahrungsbericht verschwinden mußte. Aber, wie heißt es: Der Klügere gibt nach!

Eiswolfi, 08.02.2008:

Ich muß mich korrigieren! Die Besucherzahlen sollen mit dem selbst auferlegten Schweigen niedrig gehalten werden. Außerdem wird an einem Buch geschrieben. Ich kann das verstehen, auch wenn ich mir persönlich andere Lösungsmöglichkeiten wünschen würde.

Alle schizo odda was?, 08.02.2008:

Es kann einem ja schon irgendwie schizophren vorkommen, wenn man auf der einen Seite an einem schicken Buch schreibt, aber auf der anderen Seite eine Erwähnung in einem öffentlichen Internetauftritt verbietet oder zumindest als unschön brandmarkt. Da könnte man ja glatt vor dem eigenen geistigen Auge den knöchernen, geheimnisskrämerischen, introvertierten bei Muttern wohnenden fränkischen Höhlenschorsch auftauchen sehen. Ich bitte hier mal um eine Klarstellung (vielleicht von der KGM höchstpersönlich) warum von der "offiziellen" Seite die Mühlbachhöhle "promoted" wird und auf der anderen Seite niemand anders (als die KGM?) darüber berichten soll/darf. Informationsmonopolismus sozusagen! Höhlenneurose? Zu kleiner... Neo?

Matthias Mansfeld, 10.02.2008:

Mooooment,

so sehr ich auch bedaure, daß der Bericht ganz weg sollte: Mit dem GG "freie Meinungsäußerung" kannst Du in dem Beispiel nicht kommen (beliebter Trugschluß auch und gerader im Internet). Hausrecht bei "privaten" Veranstaltungen (wie z.B. ein Internetforum oder auch meine persönlichen Privatparty, wo ich einen Neonazi auch rauswerfen darf, bevor er "richtig" verbotenes Zeug sagt) oder auch Schutz der Privatsphäre oder auch Schutz von "Betriebsgeheimnissen" (vgl. eine stinknormale Werksbesichtigung - da kassiert meistens der Werksschutz vor Beginn Kameras und Handies gleich ein und Du darfst eine mehrseitige Verschwiegenheitsvereinbarung unterschreiben oder Du kommst nicht rein).. Da kannst Du mit jedem Argument kommen, und sei es, daß Du der MBQH als "Person des öffentlichen Lebens" abverlangst, eine durch Papparazzi leicht eingeschränkte Privatsphäre zu haben. Aber GG "freie Meinungsäußerung" greift hier nicht, sorry. (IANAL)

Glück tief
Matthias

eiswolfi, 10.02.2008:

MBQH? Bin doof.
Matthias, ich wollte mit dem - ich gebe zu, an den Haaren herangezogenen GG - aufzeigen, was einer Person eigentlich an Zugeständnis abverlangt wird. Selbstverständlich wird dem Wunsch entsprochen. Jedoch trotz aller guten Absichten der KGM, ich halte dieses "Verbot" für übertrieben.

eiswolfi, 10.02.2008:

Hab´s kapiert MBQH = Mühlbachquellhöhle

Matthias Mansfeld, 11.02.2008:

nochn Kommentar: "Die Besucherzahlen sollen niedrig gehalten werden".

Nachdem sowieso die ganze MBQH eine "geschlossene Veranstaltung" in jedem Sinne ist, versteh ich das Argument auch nicht so recht. Welche Besucherzahlen? Kann sein, daß es nur darum geht, sich das lästige Abwimmeln von zu vielen Anfragen zu sparen?

Wenn die KGM im Vorfeld einer eigenen Veröffentlichung um Stillschweigen bittet, ist das an sich vielleicht nachvollziehbar. Aber hat eine eigene Veröffentlichung, eine neue Vortragsreihe nicht wieder denselben Effekt auf die "Besucherzahlen"?Entweder Geheimhaltung total (wozu dann überhaupt was veröffentlichen, eine DVD verkaufen, eine Webseite betreiben?) oder halt einfach mit Anfragen leben und die ggf. konsequent abwimmeln.

OK, es ist nicht "meine" Höhle, aber über (Nicht)-Begründungen in dem ganzen Umfeld Höhlenforschung wundere ich mich schon sehr oft. Trifft beileibe nicht dieses aktuell eBeispiel alleine.

McFried, 11.02.2008:

Also: Die Grundrechte sind allesamt Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Soweit auf keiner Seite ein staatliches Organ beteiligt ist -so wie hier- kannst Du Grundrechte vergessen.
Art. 5 GG wäre aslo absolut verfehlt!!

(Aber ganz generell gilt: Du darfst alles, was Dir nicht verboten ist. Und NICHT etwa: Du darfst nur, was Dir erlaubt wurde.)

Soweit es um rechte Privater geht, können diese vertraglich vereinbart werden, oder sind einfachgesetzlich (aufgrund widerstrebender Rechtsgüter) vorgegeben.

So Dir VOR der Befahrung bereits mitgeteilt wurde, dass Du keine Infos nach außen geben darfst, hast Du Dich daran zu halten. Dies musste auch nicht schriftlich geschehen: eine mündliche Aussage reicht aus; u.U. sogar ein Aushang, oder sogar bloße Kenntnis von dem Verbot.

ANSONSTEN müsste hier das Eigentumsrecht der KGM zu berücksichten und abzuwägen sein: Die KGM besitzt das Eigentumsrecht an der Höhle, da sie den einzigen Zugang zu dieser hat (oder?!). Dieses berechtigt aber nicht unbedingt zur alleinigen Nutzung und Verwertung aller Eindrücke!
Diesem gegenüber steht nämlich unser "Schwammerlgrundrecht" der Bayerischen Verfassung, welches eingfachgesetzlich derart Gestalt fand, dass auch Private Dritten den Zugang zu der Natur nur unter besonderen Voraussetzungen verwehren dürfen. Weiter darf das Eigentum auch nicht dazu führen, jemanden "mundtot" machen zu dürfen.
Im Endergebnis würde das alles zu einer Abwägung führen, welche so noch von keinem Gericht entschieden sein wird.
In einer Gesamtschau aller Aspekte würde ich aus dem Bauch heraus sagen (da diese Höhle wohl eine besonders schützenswerte ist, und die KGM diese mit eigenen Mitteln und Aufwand ausgebaut hat, und die Informationen auch selbst veröffentlichen wird), dass Du nicht erlaubt bist, Fotos oder Pläne zu veröffentlichen, jedoch einen "Reisebericht" zu schreiben.
Eine Missionsbeschreibung á la caveseekers ohne Plan und Fotos sollte damit in Ordnung sein, so sie nicht auch dieses VORAB untersagt haben.

Etwas anderes würde sich ergeben, wenn die ihre Höhle NIE veröffentlichen würden. Dann könnte das Allgemeininteresse überwiegen (Art 14 II GG: Eigentum verpflichtet!), und man dürfte wohl ausführlicher informieren.

Letztendlich ist das juristische aber auch egal, oder?! Es geht in der Höhlengemeinschaft (also hier) doch vielmehr um das Miteinander und nicht das Gegeneinander...?!

Ich an Deiner Stelle würde die Mühlbachquellhöhle als Höhle in caveseekers.com aufnehmen, einen "Normalen Nichtsaussagenden Caveseekers Bericht" schreiben, und bei der KGM u.U. anfragen, ob die uns nicht ein, oder zwei Bilder zur Verfügung stellen. Ein Außenbild der Höhle (also von einem öffentlich zugänglichem Bereich aus), darfst Du in jedem Fall verwenden.

Eiswolfi, 11.02.2008:

Bilder wurden im Vorfeld untersagt, nicht Text. Da gab´s wohl aber ein Mißverständnis, denn Text soll auch nicht veröffentlicht werden, deswegen ja die Diskussion. Danke McFried! Die rechtliche Seite ist jetzt öffentlich erklärt.

Klein Jimmy, 12.02.2008:

Hallo in die Runde,

ich verstehe die ganze Aufregung nicht so richtig - bin ja auch noch klein. Ich hab da etwas von einer "Bitte" gelesen, der nachgekommen wurde. Wo also ist dann da ein rechtliches Problem? Wenn ich meine Oma bitte mir 10,- ? zu schenken dann macht Sie dies doch, wenn ich die Euros bekomme, freiwillig, da brauchts dann auch kein Gesetz. Das ganze ist doch scheinbar ohne Androhung von irgendwelchen Sanktionen abgelaufen - alles andere wäre für mich auch nicht vorstellbar.

Theoretiker, 13.02.2008:

Hinterfagen von Vorgängen, um zu verstehen?

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